Bodenseeschifferpatent umschreiben zum Sportbootführerschein Binnen

Wer die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent (A oder D) abgelegt hat, kann prüfungslos sein Bodenseeschifferpatent umschreiben / ergänzen lassen zum Sportbootführerschein Binnen. Es wird lediglich eine Erteilungsgebühr in Höhe von zzt. 33,89,- € (Stand 29.06.2018) fällig.

Für die Umschreibung ist die Einsendung des originalen Bodenseeschifferpatentes oder einer amtlich beglaubten Kopie notwendig. Man erhält nach der Umschreibung das Bodenseeschifferpatent sowie den neuen Sportbootführerschein zurück (der Sportbootführerschein gilt nicht für den Bodensee ist ergänzend zum Bodenseeschifferpatent eine eigener Führerschein).

Sein Bodenseeschifferpatent umschreiben lassen kann man durch einen Antrag beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV) oder beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV). Welcher Verband für welches Bodenseeschifferpatent zuständig ist und welche Voraussetzungen zum Umschreiben noch erfüllt werden müssen, erläutert dieser Artikel.

Bodenseeschifferpatent umschreiben – Der Antrag

Das Bodenseeschifferpatent A und/oder D kann vom DMYV (Deutscher Motoryachtverband e. V.) oder vom DSV (Deutscher Segler-Verband e. V.) umgeschrieben werden.

Die Anträge können auf den beiden Webseiten heruntergeladen werden.

Bodenseeschifferpatent umschreiben – Die Voraussetzungen

Um das Bodenseeschifferpatent umschreiben zu lassen ist als Voraussetzung der vollständig ausgefüllte Antrag notwendig, der beim jeweiligen Verband eingereicht werden muss. Zusätzlich werden noch einige zusätzliche Dokumente bzw. Nachweise verlangt:

  • Das Bodenseeschifferpatent im Original oder als beglaubigte Kopie.
  • Ein Lichtbild (35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate, auf der Rückseite mit dem Namen versehen).
  • Eine beidseitige Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Meldebestätigung.
  • Eine beidseitige Kopie des KfZ-Führerscheins.
  • Eine Einzugsermächtigung für die Erteilungsgebühr von zzt. 39,67.— € (inkl. Versand, Stand Gebührenordnung vom 01.01.2022, auf dem Antrag vorhanden).

Das aktuelle Antragsformular sollte noch auf zusätzliche Hinweise sowie Änderungen geprüft werden.

Sollte auf dem Bodenseeschifferpatent noch eine alte Adresse eingetragen sein (z.B. weil man umgezogen ist), dann ist dies kein Problem. Wichtig ist, dass auf der Personalausweiskopie die neue Adresse ersichtlich ist.

Rückfragen zum Umschreiben können direkt bei den Verbänden gestellt werden:

Deutscher Motoryachtverband
– Führerscheinstelle –
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
Tel.: 0203 80958-24

Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes e.V.
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg
Tel. (040) 632009-0

Vom Sportbootführerschein Binnen / See zum Bodenseeschifferpatent

Wer bereits den Sportbootführerschein Binnen und/oder See besitzt kommt im übrigen auch „einfacher“ an das Bodenseeschifferpatent. In diesem Fall wird nämlich die praktische Prüfung anerkannt – die theoretische Prüfung muss beim Bodenseeschifferpatent aber in jedem Fall abgelegt werden.

Die Theorieprüfung zum Bodenseeschifferpatent wird nur vor Ort bei einem der Landratsämter Lindau, Konstanz oder Bodenseekreis (in Friedrichshafen, bietet aber auch Termine in Stuttgart an) abgenommen, es ist keine Online-Prüfung möglich. Wenn man nicht in Bodenseenähe wohnt ist es evtl. sinnvoller zunächst den Sportbootführerschein Binnen und oder See zu erwerben um dann nur für die theoretische Prüfung zum Bodensee zu kommen (kann man z.B. im Urlaub machen). Für die Vorbereitung auf diese beiden Sportbootführerschein gibt es auch entsprechende Onlinekurse:

82 Kommentare

  • 12. Juni 2018 um 12:41 Uhr
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    Hallo Daniel,
    geht das Umschreiben auch umgekehrt, Sportbootführerschein Binnen & See zum Bodenseeschifferpatent? Wenn ja wo?

    Antworten
    • 14. Juni 2018 um 21:44 Uhr
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      Hallo Michael,

      dies ist leider nicht so einfach möglich wie die Umscheibung vom Bodenseeschifferpatent zum Sportbootführerschein Binnen. Du musst die Theorie-Prüfung für denn allgemeinen Teil absolvieren. Allerdings bist Du ggf. von der praktischen Motorboot-Prüfung befreit.

      In den FAQs von BSP24 findest Du euch einige Informationen dazu: https://www.bsp24.com/faqs Dort kannst Du auch einen Onlinekurs machen. Da ich eine Kooperation mit BSP24 habe ich kannst Du über mich hierzu noch einen Rabatt erhalten. Alle Infos dazu findest Du hier: https://www.bodenseeschifferpatent-a-d.de

      Da Du eine Prüfung ablegen musst sind die Landratsämter am Bodensee dafür zuständig. Hier kannst Du auf jeden Fall alle Auskünfte erhalten (z.B. https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent.html).

      Gruß
      Daniel

      Antworten
  • 16. Juni 2018 um 00:04 Uhr
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    Hallo,

    wenn ich den neuen Führerschein dann habe, brauche ich dann noch den Alten um auf dem Bodensee zu fahren oder reicht der neue aus um überall fahren zu dürfen?

    Antworten
    • 17. Juni 2018 um 08:19 Uhr
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      Hallo,

      das Bodenseeschifferpatent wird nicht beim neuen Führerschein mit eingetragen. Deshalb braucht man weiterhin einen extra Schein um auf dem Bodensee fahren zu dürfen.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 28. Juni 2018 um 10:00 Uhr
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    Hallo Daniel,
    „Umschreiben“ klingt so nach Ersatz. Ich nehme aber doch an, dass ich mein Bodenseeschifferpatent, das ich als Original dem Umschreibeantrag beilege, auch wieder zurück bekomme?
    Mit Gruß vom Bodensee,
    Roland

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    • 29. Juni 2018 um 19:05 Uhr
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      Hallo Roland,

      ja, da hast Du recht. Du erhälst Dein originales Bodenseeschifferpatent sowie den ergänzenden, neuen, Führerschein zurück. Ich habe dies oben im Artikel auch noch einmal genauer erläutert / ergänzt.

      Du musst auch nicht zwingend das original Bodenseeschifferpatent einsenden, es ist auch eine amtlich beglaubigte Kopie möglich.

      Gruß
      Daniel

      Antworten
  • 26. November 2018 um 13:51 Uhr
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    Hallo Daniel,

    ich möchte mein Bodenseeschifferpatent – A umschreiben lassen auf Sportboot – Führerschein Binnen. Wie lange dauert das ca.?

    Gruß
    Walter

    Antworten
  • 27. November 2018 um 18:49 Uhr
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    Hallo Walter,

    leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, hierzu gibt es Deutschen Motoryachtverband auch keine Angaben auf der Webseite. Ich würde aber mindestens 2 Wochen Bearbeitungszeit einplanen. Solltest Du den Schein bis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen wurde ich Dir empfehlen dort mal anzurufen.

    Grüße
    Daniel

    Antworten
    • 24. Oktober 2021 um 20:48 Uhr
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      Also ich warte nun seit 8 Wochen – die Eingangsbestätigung aus Hamburg erhielt ich am 06. September – von meinen Dokumenten und nun haben wir den 24. Oktober – bin mal gespannt ob es vor Weihnachten noch was wird.

      Antworten
  • 3. Mai 2019 um 17:20 Uhr
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    Hallo Daniel,

    ist es möglich als Inhaber vom Bodenseeschifferpatent Kat. A (Prüfung nicht älter als 1 Jahr) und Inhaber des SBF Binnen unter Segel sich das Bodenseeschifferpatent Kat. D prüfunglos erteilen zu lassen? Wenn ja, wo findet mna hierfür die erfoderlichen Formulare?

    Vielen Dank!

    Gruß
    Daniel

    Antworten
    • 5. Mai 2019 um 00:10 Uhr
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      Hallo Daniel,

      ich würden sagen ja. Nährere Infos hierzu findest Du auch beim Bodenseekreis auf der Seite https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/.

      Durch die Prüfung zum BSP A hast Du bereits die Prüfung für die allgemeinen Fragen zum BSP abgelegt. Beim SBF Binnen wird die Theorie sowie die Praxis anerkannt.

      Du findest auf der oben genannten Seite in der rechten Spalte ein Formular „Antrag Prüfung Bodenseeschifferpatent“. Auf diesem Formular gibt es die Möglichkeit statt der Prüfung „Befähigungsnachweis vorhanden“ anzukreuzen. Darüber sollte es gehen. Ich würde aber Dir aber raten kurz einer zuständigen Stelle (z.B. Landratsamt Friedrichshafen) anzurufen und den genauen Sachverhalt nochmal abzuklären. Das Formular ist leider nicht 100%ig eindeutig.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 10. Juli 2019 um 16:01 Uhr
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    Guten Tag Daniel!
    Ich habe den SBF Binnen + See, möchte im Urlaub auf dem Bodensee fahren. Kann ich ein begrenzt gültiges BSP beantragen, eben nur für die Urlaubszeit? Oder muss ich in der Tat dann zusätzlich die Prüfung nebst Gebühren für das BSP hinlegen?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Lutz

    Antworten
    • 10. Juli 2019 um 20:36 Uhr
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      Hallo Lutz,

      ja, das ist kein Problem. Du kannst dir ein s.g. „Ferienpatent“ ausstellen lassen. Das geht max. für einen Monat pro Jahr und kostet derzeit 24.- Euro. Du findest alle Informationen dazu unter https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/ferienpatent.html

      Solltest Du öfters am Bodensee sein lohnt es sich aber evtl. auch direkt das BSP zu machen. Du kannst Deine bestehenden Führerscheine anrechnen lassen. Die Theorie kannst Du z.B. über meinen Onlinekurs (https://www.bsp24.de) lernen und die Prüfung dann im Urlaub machen. Habe ich auch so gemacht! :-)

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 8. August 2019 um 18:53 Uhr
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    Hallo,
    ich möchte mein Bodenseeschifferpatent AD in Sportbootführerschein Binnen umschreiben lassen.
    Im Formular ist anzukreuzen
    -Seeschiffahrtsstraßen unter Motor
    -Binnenschiffahrtstraßen unter Motor unter Segel
    ( ich habe keine Zusatzprüfung für den Rhein abgelet).
    Sehe ich das richtig, dass ich Binnen… unter Motor und unter Segel ankreuzen muss?
    mfg S.k.

    Antworten
    • 29. August 2019 um 16:36 Uhr
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      Hallo Sabine,

      entschuldige die verspätete Antwort!

      Ja, das ist korrekt…wenn Du das BSP A + D hast, dann ist es Binnenschiffahrtstraßen unter Motor unter Segel.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 15. September 2019 um 20:49 Uhr
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    Servus Daniel,

    ich habe nun das Bodenseeschifferpatent, und plane noch die Theorieprüfung für SBF See zu machen.
    Macht es Sinn, mit dem Antrag auf Umschreibung noch zu warten, bis ich auch SBF See erledigt habe, und sozusagen SBF Binnen und SBF See gleichzeitig umgeschrieben bekomme?
    Oder ist der SBF See dann sowieso losgelöst und nochmal ein extra Kärtchen zusätzlich zu dem vom Schifferpatent in SBF Binnen umgewandelten Schein?

    Vielen herzlichen Dank,
    Georg

    Antworten
    • 18. September 2019 um 22:05 Uhr
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      Hallo Georg,

      das sind zwei unterschiedliche Scheine. Du kannst das BSP zum SBF Binnen umschreiben lassen, aber nicht zum SBF See. Für den SBF See musst Du ja noch die theoretische Prüfung ablegen, für den SBF Binnen nicht (BSP wird anerkannt).

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
      • 4. Oktober 2020 um 13:11 Uhr
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        Hallo Daniel,
        das verstehe ich nicht ganz. Auf dem neuen SBF Schein werden doch beide Befähigungen, SBF Binnen und See eingetragen. Man hat am Ende nur einen SBF Schein.
        Mich würde auch interessieren wie dei Umschreibung auf SBF Binnen+See funktioniert, wenn man das BSP und die SBF Theorie schon hat ?
        Vg, Ben

        Antworten
        • 9. Oktober 2020 um 09:37 Uhr
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          Hallo Ben,

          hast Du denn die Theorieprüfung zum SBF See abgelegt?

          Gruß
          Daniel

          Antworten
    • 9. März 2023 um 07:09 Uhr
      Permalink

      Servus,
      Ich hatte genau das geplant:
      Nach dem BSP die Theorie zum SBF See machen, und dann beides direkt auf ein Kärtchen schreiben lassen(um mir evtl Gebühren zu sparen).
      Am Telefon (DSV Prüfungsausschuss Bayern) wurde mir dann gesagt, das geht nicht, da ich den SBF See von ihnen ausgestellt bekomme, aber mein BSP zum Umschreiben nach Hamburg schicken muss.

      Ich kann dann aber beides auf ein Kärtchen schreiben lassen
      -Wenn ich in Hamburg den SBF See mit vorlege oder
      -Wenn ich das BSP vor der SBF See Theorieprüfung umschreiben lasse und bei Antragsstellung den SBF Binnen mit angebe.

      Antworten
  • 25. September 2019 um 07:57 Uhr
    Permalink

    Hallo Daniel,

    Meine 17-jährige Tochter hat das BSP unter Segeln dieses Jahr gemacht. Da Sie zu jung für das BSP unter Motor ist, hat sie da für den SBF See gemacht, der dann mit 18 auf das BSP A umgeschrieben werden kann.
    Jetzt will sie ihr BSP aber auch noch auf den SBF Binnen umschreiben lassen. Weißt Du, ob sie durch den SBF See auch gleich Binnen für Segel UND Motor beantragen kann oder geht der Motorteil wirklich erst, wenn das BSP mit 18 auf Motor erweitert wurde?
    Danke und vieleGrüsse,
    Ralf

    Antworten
    • 6. Oktober 2019 um 20:50 Uhr
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      Hallo Ralf,

      für den Erwerb des Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.

      Anders als beim BSP kann man sich vom SBF See aber nur Teile der Prüfung anerkennen lassen.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
      • 11. Dezember 2021 um 23:37 Uhr
        Permalink

        Hallo Daniel,
        ich habe das gleiche Problem wie Ralf.
        Verstehe sie Antwort nur leider nicht ganz.

        Antworten
        • 12. Dezember 2021 um 09:11 Uhr
          Permalink

          Hallo Max,

          wenn Du das BSP hast bekommst Du den SBF Binnen ohne weitere Prüfung, da die Binnen-Inhalte beim BSP auch Teil der Prüfung sind.

          Beim SBF sieht es anders aus, da es dort spezifische See-Inhalte gibt. Damit Du die praktische Prüfung vom BSP beim SBF See anerkannt bekommst, musst Du bei der praktischen Prüfung zum BSP den Zusatzteil „Nautische Kenntnisse“ erfolgreich mit abgelegt haben. Dabei geht es um Navigation.

          Darüber hinaus musst Du beim SBF See auch noch eine theoretische Prüfung ablegen, auch wenn Du bereits das BSP hast.

          Siehe (erste Frage): https://www.sbfs24.com/faq/der-sportbootfuehrerschein-see-als-ergaenzung-zu-einen-vorhandenen-sportbootfuehrerschein/

          Gruß
          Daniel

          Antworten
  • 16. Oktober 2019 um 18:28 Uhr
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    Hallo,
    wenn ich das Bodenseepatent für Motorboote in Binnen umschreiben lasse, gilt das dann auch international, also auch am Gardasee?

    Viele Grüße
    Michael

    Antworten
  • 6. November 2019 um 11:34 Uhr
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    Hallo,

    wenn ich mein Bodenseeschifferpatent erhalten habe und den Antrag zur Umschreibung eingesendet, kann ich dann direkt Binnen fahren oder muss ich warten bis ich den Schein erhalten habe?
    Bzw. was sind die Konsequenzen wenn ich es mache? Ist das gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis?

    Danke und Grüße

    Andreas

    Antworten
    • 8. November 2019 um 20:29 Uhr
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      Hallo Andreas,

      ich würde warten bis du den Schein erhalten ist. Wenn Du ohne Fahrerlaubnis fährst ist dies eine Ordnungswidrigkeit die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
    • 29. Juli 2020 um 16:17 Uhr
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      Hallo Andreas,

      Wie bist du damals verfahren? Hast du gewartet, oder konntest du rausfinden ob es fahren ohne Fahrerlaubnis war?

      Dank Corona geht es wahrscheinlich noch 4 Wochen bis wir das Bodenseepatent bekommen, umschreiben ginge wahrscheinlich nochmals 2 wochen. Dann fahren wir dann im Oktober :(

      Gruesse

      Antworten
  • 27. November 2019 um 18:50 Uhr
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    Hallo ich habe den SBF See seit 2018. Mache nächste Woche BSP Theorieprüfung.

    Wenn ich das BSP auf Binnenumschreiben lasse habe ich dann 2 sepatarte Führerscheine SBF See und Binnen? Habe jetzt schon das Scheckkarten Format beim SBF See.

    Danke Marcus

    Antworten
    • 1. Dezember 2019 um 22:04 Uhr
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      Hallo Marcus,

      Binnen und See werden auf der Scheckkarte zusammengefasst, aber für das BSP ist es dann ein extra Schein.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
      • 10. Dezember 2019 um 09:11 Uhr
        Permalink

        Hallo Daniel,

        hierzu habe ich ebenfalls eine Frage. Ich habe auch den SBF See und das BSP. Muss ich den SBF See bei der Antragsstellung ebenfalls mit einsenden wenn ich die Umschreibung auf Binnen anfordere?

        LG
        Joe

        Antworten
        • 11. Dezember 2019 um 19:35 Uhr
          Permalink

          Hallo Joe,

          es ist ausreichend, wenn Du das BSP einsendest.

          Viele Grüße
          Daniel

          Antworten
  • 11. Februar 2020 um 13:47 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    ich habe 2017 mein Bodenseeschifferpatent A+D gemacht und möchte dieses nun umschreiben lassen. Leider stimmt die damalige eingetragene Adresse nicht mit meiner aktuellen Adresse überein, muss ich deshalb noch etwas spezielles bei meinem Antrag beachten?

    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Laura

    Antworten
    • 12. Februar 2020 um 11:04 Uhr
      Permalink

      Hallo Laura,

      ich denke mal, dass dies kein Problem sein wird. Ich würde Dir empfehlen zur Sicherheit vorher beim Motoryachtverband bzw. beim Segler-Verband (siehe oben) anzurufen und zu fragen.

      Ich würde mich freuen, wenn Du hier posten würdest, was dabei raus gekommen ist.

      Herzlichen Dank und viele Grüße
      Daniel

      Antworten
      • 20. Februar 2020 um 09:45 Uhr
        Permalink

        Hallo Daniel,

        es ist kein Problem, dass auf dem Patent eine andere Adresse vermerkt ist. Wichtig ist, dass eine Kopie des Personalausweises mit der aktuellen Adresse mitgeschickt wird!

        Beste Grüße,

        Laura

        Antworten
        • 20. Februar 2020 um 17:33 Uhr
          Permalink

          Hallo Laura,

          herzlichen Dank für’s Teilen der Information hier! Ich habe dies oben noch mit aufgenommen.

          Viele Grüße
          Daniel

          Antworten
  • 30. Juni 2020 um 11:47 Uhr
    Permalink

    Hallo Herr Hillwig,
    Ich habe SBF See + SKS möchte Bodensee patent machen mit der hinter Gedanke das ich es Binnenumschreiben lassen kann. Welche Bodensee patente (A oder D) oder (A+D) müsste ich machen damit ich den Binnenführerschein bekommen kann und auch im Bodensee Segelboot chartern kann?
    Mit Freundlichen Grüßen
    Hulusi Bak

    Antworten
    • 5. Juli 2020 um 18:50 Uhr
      Permalink

      Hallo Herr Bak,

      wenn Sie den Motorboot- und Segelschein möchten müssen Sie m.E. nach auch Bodenseeschifferpatent D machen, also in Ihrem Fall dann A + D. Da Sie aber bereits den SKS besitzen werden Ihnen die praktische Segelbootprüfung und die theoretischen Segelfragen anerkannt. Somit müssen Sie nur noch die theoretische Prüfung für den Teil A (Motorboot) ablegen, denn durch den SBF See wird Ihnen auch noch die praktische Motorbootprüfung anerkannt.

      Viele Grüße
      Daniel Hillwig

      Antworten
  • 12. Juli 2020 um 12:07 Uhr
    Permalink

    ich habe Sbf see und sbf Binnen unter motor und segeln . welchen teil muss ich noch machen um das BSP zu erhalten A+D

    Antworten
    • 25. Juli 2020 um 20:15 Uhr
      Permalink

      Hallo,

      in diesem Fall müssen Sie nur noch den Teil A (Motorboot) bei der theoretischen Prüfung ablegen. Der Segelteil der Theorieprüfung sowie die praktischen Prüfungen werden anerkannt.

      Viele Grüße
      Daniel Hillwig

      Antworten
  • 19. August 2020 um 10:25 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    ich habe den BSP D (Segeln), den SBF See und den SKS. Kann ich damit den BSP A beantragen um den SBF Binnen beantragen zu können?

    Vielen Dank.

    Antworten
    • 28. August 2020 um 19:00 Uhr
      Permalink

      Hallo Maxim,

      da beim BSP A die praktische Motorbootprüfung vom SBF See anerkannt wird und Du beim BSP D auch bereits den allgemeinen theoretischen Prüfungsteil bearbeiten musstest sollte das so funktionieren. Am besten kurz beim Landratsamt nachfragen, aber sollte klappen.

      Gruß
      Daniel

      Antworten
      • 31. August 2020 um 17:50 Uhr
        Permalink

        Danke sehr für deine ausführliche Antwort!

        Antworten
  • 28. Oktober 2020 um 10:38 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    erstmal vielen Dank für die sehr informative Seite und für das beantworten von etwaigen Fragen der Nutzer.

    Wenn man bereits den SBF See (Motor) erworben hat, anschließend das BSP (A) macht, muss man dann beim umschreiben die originale SBF See Scheckkarte mit dem Antrag verschicken? Sonst hätte man ja zwei SBF Kärtchen? Wird leider aus dem DMYV Antrag nicht klar.

    Grüße

    Antworten
    • 28. Oktober 2020 um 11:46 Uhr
      Permalink

      Hallo Josef,

      vielen Dank für die Feedback.

      Das BSP wird NICHT auf der Scheckkarte vom Sportbootführerschein eingetragen. Für das BSP erhälst Du einen separaten Schein.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
      • 29. Oktober 2020 um 14:11 Uhr
        Permalink

        Hallo Daniel,

        danke für die Antwort, ich habe mich aber wohl etwas unklar ausgedrückt.
        Dass das BSP nicht auf dem SBF Schein ausgewiesen wird war mir bewusst.

        Folgendes Szenario:

        SBF See bereits vorhanden -> Prüfung BSP -> anschließend „umschreibung“ BSP auf SBF Binnen mittels Antrag beim DMYV

        Muss man den SBF See Schein im original mit dem Antrag mitschicken. oder kann man den behalten und hat dann quasi zwei (SBF) Kärtchen, einmal nur SBF See und einmal SBF See+Binnen?

        Ich hoffe es ist jetzt verständlicher.

        Liebe Grüße

        Antworten
        • 1. März 2021 um 08:02 Uhr
          Permalink

          Hallo Josef,

          diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde Dich bitte dazu mal direkt beim entsprechenden Verband (siehe oben) anzufragen. Ich vermute aber, dass Du später nur eine Karte haben wirst.

          Ich würde mich freuen, wenn Du die Antwort vom Verband dann hier posten würdest.

          Viele Grüße
          Daniel

          Antworten
  • 23. Januar 2021 um 17:27 Uhr
    Permalink

    Hallo
    ich würde gerne mein Bodenseeschifferpatent umschreiben lassen,
    hier steht, man benötigt dafür die Kopie des KFZ-Führerscheines.
    Ich bin 20 Jahre, habe aber noch keinen Kfz-Führerschein.
    Warum wird dieser denn benötigt??

    Beste Grüße
    Tim

    Antworten
    • 1. März 2021 um 08:08 Uhr
      Permalink

      Hallo Tim,

      das wird mit der Prüfung auf Zuverlässigkeit zu tun haben. Aber wenn Du keinen hast, kannst Du natürlich keinen Vorlegen. Da würde ich an Deiner Stelle auch mal kurz beim entsprechenden Verband (siehe oben) nachfragen. Ich denke, dass dies kein Problem sein wird.

      Ich würde mich freuen, wenn Du die Antwort vom Verband dann hier posten würdest.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
      • 20. August 2021 um 16:48 Uhr
        Permalink

        Dieses Szenario hatten wir beim PA Meck.-Pom. Der Kursteilnehmer ohne FS musste ein Führungszeugnis vorlegen.
        LG

        Antworten
        • 20. August 2021 um 16:51 Uhr
          Permalink

          Hallo Jörg,

          danke für den Hinweis!

          Gruß
          Daniel

          Antworten
  • 26. Februar 2021 um 11:29 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    ich habe das BSP und möchte nun den SBF See machen. Soweit mir noch bekannt ist muss ich nur die Zusatzfragen für SBF See beantworten ist das richtig? also nicht mehr die allgemeinen Fragen.

    Antworten
    • 1. März 2021 um 08:11 Uhr
      Permalink

      Hallo Uwe,

      meines Wissens nach werden in der Theorieprüfung zum SBF See KEINE Fragen vom BSP anerkannt. Nur in der praktischen Prüfung.

      Gruß
      Daniel

      Antworten
  • 1. März 2021 um 04:29 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    Wenn ich beruflich im Ausland bin und keinen Wohnsitz in Deutschland habe kann ich dann auch das Bodenseeschiffahrtspatent A ind en Binnen umschreiben? Ich würde das gern tun damit wir dann unseren Urlaub auf einem Boot buchen können?

    Vielen Dank für die info.

    Gruss

    Antworten
    • 1. März 2021 um 08:00 Uhr
      Permalink

      Hallo Michael,

      diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde Dich bitte dazu mal direkt beim entsprechenden Verband (siehe oben) anzufragen.

      Ich würde mich freuen, wenn Du die Antwort vom Verband dann hier posten würdest.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 2. März 2021 um 08:55 Uhr
    Permalink

    Muss man das B patent Bodensee ( mit Personenbeförderung) auch umschreiben lassen?

    Antworten
    • 2. März 2021 um 18:52 Uhr
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      Hallo Roman,

      diese Frage zum Bodenseeschifferpatent B kann ich Dir leider nicht beantworten. Da würde ich Dich bitten direkt mal bei den entsprechenden Verbänden anzufragen, ob das möglich ist.

      Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 29. April 2021 um 20:01 Uhr
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    Hallo Daniel, ich hab den SBF See und mach nun die Theorie zum BSP, gibt es denn auch die Möglichkeit eines vorläufigen Scheins, bis das endgültige ausgestellt wird? Und kann dieses auch verwendet werden für das Umschreiben vom Sportbot Binnen?

    Antworten
    • 29. April 2021 um 20:04 Uhr
      Permalink

      Hallo Olaf,

      eine vorläufiges BSP gibt es meines Wissens nicht. Das würde auch nicht damit zusammenpassen, dass es eine extra Theorie-Prüfung für das BSP gibt. Die Prüfung umfasst u.a. ganz spezifische Frage rund um den Bodensee.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 22. Juni 2021 um 18:03 Uhr
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    Hallo zusammen, ich habe letzte Woche mein Bodensee schifferpatent bestanden. Aber ohne den Zusatz Navigation. Kann ich ihn trotzdem umschreiben lassen ??

    Grüße
    Chris

    Antworten
    • 22. Juni 2021 um 20:27 Uhr
      Permalink

      Hallo Chris,

      natürlich – für den SBF Binnen ist der Navigationsteil nicht erforderlich. Dieser ist nur für SBF See interessant.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 29. Juni 2021 um 10:04 Uhr
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    Hey in der Anmeldung steht, Beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Meldebestätigung. Brauch ich die Meldebestätigung auch bei der Ausweis Kopie ??.

    Danke :)

    Antworten
    • 20. August 2021 um 16:14 Uhr
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      Hi Chris,

      ich interpretiere das so, dass die Meldebestätigung nur beim Reisepass notwendig ist. Wenn Du 100%ig sicher gehen möchtest würde ich Dir empfehlen kurz Kontakt mit dem Deutschen Segler- bzw. Motoryachtverband (siehe oben) aufzunehmen.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 17. Juli 2021 um 16:46 Uhr
    Permalink

    Hallo Daniel

    Besten Dank für deine interessanten Informationen.

    Bin CH Bürger und habe einen A Schein Schweiz, Motorboot Binnen.
    Dieser ist ja dem BSP gleichgestellt. Das BSP kann in einen SBF Binnen umgeschrieben werden, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Könnte demzufolge auch mein A-Schein direkt in einen SBF Binnen umgeschrieben werden?

    Nautische Grüsse
    Beat

    Antworten
    • 20. August 2021 um 16:12 Uhr
      Permalink

      Hallo Beat,

      das kann ich leider nicht beantworten. Ich würde Dich bitten hier zu direkt mit dem Deutschen Segler- bzw. Motoryachtverband (siehe oben) Kontakt aufzunehmen.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 19. August 2021 um 10:27 Uhr
    Permalink

    Hallo!
    Ich „tausche“ gerade die Papierversion meines SBF See und Binnen gegen die Checkkartenversion. Dies ist bspw. auch für den WWS Surfschein möglich.
    Ist es nun wirklich nicht möglich das BSP oder auch den SRC ebenso in dieses (wasser-)feste Format zu übertragen? Und ich meine jetzt gar nicht einmal, dass es schön wäre, wenn zumindest das BSP mit auf der SBF-Karte vorhanden wäre sondern ich meine es müsste für das BSP doch eine eigene Checkkarte geben, oder?? Und falls das tatsächlich nicht der Fall sein sollte: Dieses Anliegen sollte doch eine Lobby finden, bin ich da hier richtig?
    Danke und Gruß

    Antworten
    • 20. August 2021 um 16:10 Uhr
      Permalink

      Hallo Steffen,

      das Bodenseeschifferpatent gibt es leider wirklich nicht im Scheckkarten-Format und es kann auch beim SBF nicht mit eingetragen werden. Bisher habe ich hier noch nicht gehört, dass es stärker gefordert wird.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 13. Oktober 2021 um 12:55 Uhr
    Permalink

    Hallo Daniel,

    ich habe 1993 SBF Binnen + See und das BSP A+D gemacht. Damals hat man mir gesagt, dass der Bodensee als internationales Gewässer gewertet wird und man das BSP in den SKS umschreiben lassen könnte. Stimmt das? Und wenn ja wo kann man das machen?

    Viele Grüße
    Birgit

    Antworten
    • 25. Oktober 2021 um 09:14 Uhr
      Permalink

      Hallo Birgit,

      das ist mir so nicht bekannt und würde ich jetzt auch nicht vermuten. Man kann sich das BSP beim SBF Binnen anerkannen, aber beim SKS meines Wissens nicht.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 13. März 2022 um 21:01 Uhr
    Permalink

    Hallo meine Frage wäre ob ich den SBF Kategorie B in Kroatien gemacht habe, kann man den auch umschreiben sodass man am Bodensee sowie am Gardasee fahren könnte?
    Mit freundlichen Grüßen Claudia

    Antworten
    • 29. März 2022 um 20:20 Uhr
      Permalink

      Hallo Claudia,

      nein, das geht so nicht. Es wird immer nur die praktische Prüfung anerkannt, die Theorie ist separat am Bodensee, da Bodensee-spezifische Fragen. Und der SBF B aus Kroatien wird leider gar nicht anerkannt (nur der SBF See aus Deutschland).

      Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 9. September 2022 um 08:30 Uhr
    Permalink

    Hi Daniel,

    ich habe den BSP A+D.
    Dabei habe ich bereits „nautische Kenntnis“ im BSP erfolgreich absolviert.
    Ich will den SBF Binnen beantragen und dann den SBF See ergänzen.
    muss ich beim SBF See dann trotzdem noch einmal etwas mit navigieren machen?

    vielen Dank,
    LG Max

    Antworten
    • 10. September 2022 um 09:51 Uhr
      Permalink

      Hi Max,

      praktische nicht mehr, aber in der theoretischen Prüfung musst Du noch Navigationsaufgaben lösen. In der Prüfung muss mit einer Seekarte arbeiten und muss z.B. Distanzen und Geschwindigkeiten berechnen.

      Für die Prüfungsvorbereitung empfehlen ich Dir meine Onlinekurs SportbootführerscheinBinnen24 -> https://www.sbfs24.com

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 16. September 2022 um 20:27 Uhr
    Permalink

    Ich bin seit 1980 in Besitz des Bodenseeschifferpatents. Möchte nun das Patent um die Rheinstrecke ergänzen. Nur ein Zusatztest oder den ganzen Kram von vorne?

    Antworten
  • 3. Juni 2023 um 16:24 Uhr
    Permalink

    Hallo Daniel
    Ich habe seit 2014 das Bodenseepatent für Segelschiffe mit Maschinenantrieb. Ich möchte nun Hausboot-Ferien auf der Mecklenburgischen Seenplatte machen und brauche den SBF-Binnenführerschein. Das Schifffahrtsamt der Schweiz fragte mich auf meine Anfrage zurück, ob ich das Internationale Zertifikat für das Mieten eines Bootes Mecklenburgische Seenplatte benötige. Ist das korrekt? Können Sie mir weiterhelfen, was notwendig ist und wo ich das beantragen kann? Vielen Dank!

    Antworten
    • 20. Juni 2023 um 12:31 Uhr
      Permalink

      Hallo Beatrix,
      wohnst Du in der Schweiz? Für Deutschland ist es so, dass Du Dir den Sportbootführerschein Binnen ohne Prüfung ausstellen lassen kannst, wenn Du bereits das Bodenseeschifferpatent besitzt (siehe oben).
      Welchen Schein Du genau benötigst, kann Dir der Anbieter der Hausboote sagen bzw. das steht sicherlich auf deren Webseite.
      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 31. Oktober 2023 um 17:06 Uhr
    Permalink

    Hallo Daniel,
    ich habe dieses Jahr mein BSP bestanden, zusammen mit dem Nautikteil habe ich dann auch den SBF See bestanden.
    Ich möchte gerne das BSP umschreiben in den SB Binnen und diesen direkt in die bestehende Karte des SBF See eintragen.
    Geht das in einem Schritt, oder muss ich eines nach dem anderen einreichen?
    Viele Grüße
    Ingo

    Antworten
    • 1. November 2023 um 06:51 Uhr
      Permalink

      Hi Ingo,

      da würde ich dich bitten direkt bei den Verbänden (siehe oben) kurz nachzufragen, wie du das dann am besten machst. Schreibe es gerne in die Kommentare hier, wie der Weg ist.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten

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