Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Für Wasserfahrzeuge aller Art gelten besondere Regeln auf dem Bodensee, welche in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) geregelt sind. Diese Regeln unterscheiden sich teilweise zu den Bestimmungen für andere (Binnen-) Gewässer und sind sehr umfangreich. Im Folgenden sind einige wichtige Regeln zusammengefasst.

Geltungsbereich der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung gilt für

  • den Bodensee,
  • den Untersee,
  • den Alten Rhein von der Brücke Rheineck-Gaissau bis zur Mündung in den Bodensee,
  • die Rheinstrecken zwischen Konstanz und der Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen.

Bodenseeschifferpatent-Pflicht der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist zur Führung eines Fahrzeuges auf dem Bodensee das Bodenseeschifferpatent erforderlich, und zwar bei

  • Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt
  • Führung eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Bodensee

Grundsätzlich ist ein Schiffsführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den gegenwärtigen Gegebenheiten bzw. dem Verkehr auf dem Bodensee anzupassen. Er muss allen seinen Verpflichtungen nachkommen können. In jedem Fall darf die Fahrgeschwindigkeit aber 40 km/h nicht überschreiten. Auf anderen Binnengewässern ist die zulässige Fahrgeschwindigkeit teilweise deutlich niedriger.

Ausweichpflicht auf dem Bodensee

Güterschiffe haben auf dem Bodensee grundsätzliche keinen speziellen Vorrang. Sie sind anderen Schiffe mit Maschinenantrieb gleichgestellt.

Die Uferzone am Bodensee

Sofern die Leistung eines Schiffes mit elektrischem Antrieb 2 kW überschreitet darf dieses nicht näher als 300m an das Ufer (oder einen dem Ufer vorgelagerten Schilfgürtel) heranfahren (Uferzone). Eine Ausnahme bildet das An- und Ablegen sowie das Stillegen. In der Uferzone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h und es muss der kürzeste Weg zum Ufer gefahren werden.

Der Sturmwarndienst am Bodensee

Die Sturmwarnung bzw. Starkwindwarnung am Bodensee wird mit über 60 Sturmwarnleuchten, die um den Bodensee verteilt sind, signalisiert.

Der Bodensee wird dabei in 3 Sturmwarnzonen eingeteilt:

  • West
  • Mitte
  • Ost

Folgende Warnstufen werden signalisiert:

  • Starkwindwarnung: Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40mal aufleuchtet (Deutet auf starke Windböen mit Geschwindigkeiten zwischen 25 und 33 Knoten hin = ab 6 Windstärken nach der Beaufortskala).
  • Sturmwarnung: Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90mal aufleuchtet (Deutet das Auftreten von Windböen ab 34 Knoten an = 8 und mehr Windstärken nach der Beaufortskala).

Weitere Informationen zur Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Die Informationen zur Bodensee-Schifffahrts-Ordnung auf dieser Seite stellen nur eine grobe Zusammenfassung wichtiger Regeln dar. Die gesamten Regeln der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung finden Sie hier.

16 Kommentare

  • 20. Juni 2018 um 20:59 Uhr
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    Hallo Daniel,

    Gratuliere zur diese nette Webseite. Eine Frage. Ich habe ein Österreichische A-schein und auch das Kroatische Kustenpatent und viele Seemeilen…. Ein paar Freunde kommen auf Besuch und wir möchten übers WE den Bodensee besegelen, mit ein charter >12m2.
    Was muss ich tun? Damit ich ein Boot mieten kann?

    Lg
    Bernhard

    Antworten
    • 21. Juni 2018 um 20:35 Uhr
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      Hallo Bernhard,

      danke! :)

      Du schreibst eine Yacht > 12m² – damit meinst Du vermutlich ein Segelboot? Hierfür benötigst Du den D-Schein, da der A-Schein nur für Motor ist.

      VG
      Daniel

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  • 12. Mai 2019 um 12:07 Uhr
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    Hallo,
    eine super Seite, sehr informativ.
    Wir haben im Juli Urlaub am Bodensee gebucht und würden gerne
    Vorort ein Segelboot chartern. Ich bin im Besitz von folgenden scheinen:
    Sportbootf. Binnen 1999
    UBI (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis Funk II) 2000
    Sportbootf. See 1998
    SKS 2001
    SRC 2010
    SBF See 2005
    Nun meine Frage, welchen Schein muss ich noch für das chartern des Boots am Bodensee machen?
    Ich bedanke mich im Voraus für eure Mühe.
    Liebe Grüße jörg

    Antworten
  • 12. Mai 2019 um 12:53 Uhr
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    Hallo Jörg,

    vielen Dank :)

    Du hast die Möglichkeit ein s.g. Ferienpatent zu beantragen: https://www.bodenseekreis.de/de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/ferienpatent/
    Damit mit darfst Du eine befristete Zeit auf dem Bodensee ein Boot führen.

    Wenn Du etwas dauerhaftes möchtest benötigest Du das Bodenseeschifferpatent A (Motorboot) und/oder D (Segelboot). Deine bisherigen Scheine kannst Du anerkennen lassen. Genau erklärt steht es hier: https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/ („Anerkennung anderer Befähigungsnachweis“).

    Vom Sportbootführerschein Binnen werden die praktische Segelbootprüfung und die theoretischen Segelbootfragen anerkannt. Vom Sportbootführerschein See wird die praktische Motorbootprüfung anerkannt.

    Du musst also nur noch den ersten Teil (https://www.bodenseekreis.de/de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/schifferpatentpruefung/ a bis g) in einer theoretischen Prüfung ablegen.

    Für die Vorbereitung auf die Prüfung empfehle ich Dir meinen Bodenseeschifferpatent24-Onlinekurs: https://www.bsp24.com. Damit kannst Du dich optimal auf die Prüfung vorbereiten.

    Viele Grüße
    Daniel

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  • 24. Mai 2019 um 07:43 Uhr
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    Guten Morgen,
    wir machen demnächst Urlaub am Bodensee, genauer in Gaienhofen am Untersee, und möchten unser Schlauchboot (für 4 Personen) mit Elektromotor gerne mitnehmen. Dürfen wir den Untersee befahren und was ist zu beachten?
    Besten Dank vorab für eine kurze Info.

    Antworten
  • 31. Mai 2019 um 08:37 Uhr
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    Hallo Patricia,

    m.E. nach muss das Boot erst zugelassen werden (siehe https://www.bodenseekreis.de/de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bootszulassung/zulassung und https://www.bodenseekreis.de/de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bootszulassung/schlauchboote). Ob das bei euerm Schlauchboot möglich ist, kann ich natürlich nicht sagen. Bitte ruft zur Klärung z.B. beim Landratsamt in Friedrichshafen an (Kontaktdaten findest Du auf den verlinkten Seiten).

    Je nach Größe des Motors benötigst Du zum Fahren auf dem Bodensee das Bodenseeschifferpatent. Du kannst entweder ein Ferienpatent für einen Monat beantragen (https://www.bodenseekreis.de/de/landkreis-tourismus/wassersport/ferienpaten) oder Du legst einmal die Prüfung ab und darfst dann immer fahren. Je nachdem, welche Führerscheine bereits vorliegen, ist eine allgemeine theoretische Prüfung dann ausreichend. Das kann ich gerne nochmal prüfen, dazu benötige ich dann mehr Informationen. Die Vorbereitung für die theoretische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent könntest Du bequem über meine Onlinekurs machen: https://www.bsp24.com

    Viele Grüße
    Daniel

    Antworten
  • 4. Juli 2020 um 10:37 Uhr
    Permalink

    Hallo, wer kennt die genauen Regeln für das Windsurfen. Ich war vor kurzem in Klausenhorn mit 12,5 Quadratmeter und max. 52 km/h auf dem Bodensee unterwegs. Zum einen waren das mehr als die Max. zulässige n 12,0 Quadratmeter und zum anderen waren (laut Handy Messung) die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h überschritten. Hätte ich ein spezielles Bodensee Patent für meine 12,5 Quadratmeter Windsurf- Segelfläche gebracht? Hätte ich mich als Segler bei Überschreitung der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit Strafbar gemacht? Danke

    Antworten
  • 30. Juni 2021 um 12:57 Uhr
    Permalink

    Hallo,
    braucht es seinen Schein, wenn man mit einem Schlauchboot (mit Motor 8 km/h) auf dem Bodensee fahren möchte?
    Gruß Tülay

    Antworten
  • 15. Juni 2022 um 11:12 Uhr
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    Darf ich mit einem Schlauchboot mit Motor/Außenborder 5PS auf dem Bodensee schippern?

    Antworten
    • 20. Juni 2022 um 07:43 Uhr
      Permalink

      Hallo,

      das kommt u.a. noch auf die Länge des Bootes an. Ggf. ist eine Zulassung erforderlich. Bitte fragen Sie hier konkrete bei einem der Landratsämter in Konstanz, Lindau oder Friedrichshafen (Bodenseekreis) nach.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 21. Juni 2022 um 19:07 Uhr
    Permalink

    Hallo, wie lange dauert es durchschnittlich bis eine Genehmigung für ein Boot mit e Motor unter 6 PS erteilt Wirt, vorausgesetzt alles ist io?

    Antworten
    • 19. Juli 2022 um 20:13 Uhr
      Permalink

      Hallo Kuno,

      hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Am besten Du fragst beim zuständigen LRA mal nach.

      Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 19. Juli 2022 um 18:18 Uhr
    Permalink

    Guten Abend
    Ich habe gerade meinen Führerschein gemacht und wollte mal fragen, wo ich am Konstanzer Trichter mein Schlauchboot 3 Meter über Nacht anlegen kann. Wir wollten in der Nähe übernachten.
    LG beate

    Antworten
    • 19. Juli 2022 um 20:14 Uhr
      Permalink

      Hallo Beate,

      diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Aber vielleicht gibt es hier eine Leser der helfen kann?

      Grüße
      Daniel

      Antworten
  • 1. August 2022 um 13:29 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    am Wochenende war ich am Bodensee. Wir sind in der Nähe der Wasserschutzpolizeistation Konstanz in der Strohmeyerdorfstraße gestartet und nach Iznang gepaddelt. Mir sind dabei auf der Rheinstrecke Schiffahrtszeichen aufgefallen, die wie Körbe aussehen. Sie standen zwischen den grün-weißen Quadraten, die auf der Spitze stehen. Was hat es denn damit auf sich? Außerdem sind mir schwarz-weiße Stangen aufgefallen, deren Bedeutung ich nicht kenne.
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    Antworten

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